Gestaltende Beratung
Aufgabenstellung:
Neben den klassischen Feldern der Steuerberatung, das heißt der Durchführung der Lohnbuchführung, der Finanzbuchführung, des Jahresabschlusses, der Steuererklärungen sowie der
laufenden und kontinuierlichen Beratung in Verbindung mit der Betreuung des Mandanten in allgemeiner steuerlicher Hinsicht, ist die gestaltende Steuerberatung die eigentliche Herausforderung an den Steuerberater, seine Mitarbeiter und somit an das gesamte Know-How der Kanzlei.
Mit Hilfe der gestaltenden Steuerberatung wird – im Unterschied zu der eher verwaltenden Tätigkeit im Bereich der klassischen Steuerberatung – konkret auf Lebenssachverhalte, Rechtsverhältnisse, steuerliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen Einfluss genommen, um die für die Mandanten bestmögliche Ausgangssituation in jeder Hinsicht zu erreichen.
Aufgaben und Ziele:
· Gemeinsam mit den Mandanten ist, je nach Wunsch und Aufgabenstellung, stets das Ziel
der Optimierung des wirtschaftlichen Erfolgs und somit die Verbesserung der Ertrags-
situation zu erreichen.
· Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind als Grundlage nach den derzeit maßgebenden
Gesetzen sowohl im Zivilrecht als auch im Steuerrecht zu beachten.
· Ferner sind die in der heutigen Zeit sehr vielfältigen und von allen Seiten drohenden
Haftungsrisiken für den Mandanten, insbesondere durch Einbindung von Juristen, abzu-
schätzen und in die Gesamtberatung miteinfließen zu lassen.
· Schließlich ist ein Hauptaugenmerk auf die steuerliche Komponente zu legen, da die
Komplexität des Steuerrechts – zum einen resultierend durch die Rechtsprechung,
zum anderen bedingt durch die zahllosen Änderungen und Ergänzungen von steuerlichen
Vorschriften – ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit und bestmögliche Beratung erfordert.
Die Anforderungen im Bereich der gestaltenden Beratung sind sehr vielfältig. Insbesondere werden die engen Verzahnungen des Steuerrechtes mit vielen anderen Rechtsgebieten deutlich. Basis für eine erfolgreich gestaltende Beratung ist daher ein Höchstmaß an Kompetenz, Verantwortlichkeit und enge Zusammenarbeit mit den der Kanzlei assoziierten Kooperationspartnern: Rechtsanwälte, Notare, steuerrechtliche Fachspezialisten sowie Unternehmensberatungen bis hin zu der Zusammenarbeit mit Banken.
Auszug aus unseren Beratungsgebieten:
· Existenzgründungsberatung,
· Nachfolgeplanung,
· Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf,
· Kauf bzw. Verkauf von Immobilien,
· Umwandlungen von Unternehmen in andere Rechtsformen,
· steuerliche Beratung bei der Ausarbeitung von Mietverträgen,
· steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Gesellschaftsver-
trägen im Bereich der Kapital- und Personengesellschaften,
· steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Ausarbeitung von Anstellungsverträgen,
· steuerliche Beratung in Verbindung mit sonstiger Vertragsgestaltung jeglicher Art,
· steuerliche Beratung im Zusammenhang mit der Abwehrung von drohenden Eingriffen
der Finanzverwaltung, sonstiger Behörden bzw. fremder dritter Personen,
· koordinierende Rolle des Steuerberaters.
Wie bereits erwähnt, hat der Steuerberater in der Regel Einblick in sämtliche Bereiche der Mandanten, d.h. sowohl in dessen wirtschaftliche Verhältnisse als auch in die persönlichen und privaten Lebenssachverhalte.
Aufgrund dieser umfangreichen Wissensbasis kommt dem Steuerberater daher bei der
gestaltenden Beratung eine koordinierende Rolle zu: zum einen versorgt er die Vertreter der anderen Rechtsgebiete mit ent-sprechenden In-formationen und verifiziert die dort vorbereiteten Ergebnisse, zum anderen steht er den Mandanten als Ansprechpartner zur Koordinierung und zur Realisie-rung des gesamten Vorhabens zur Seite.
Arten der Gestaltungsberatung
Existenzgründungsberatung:
· Beratung bei der Wahl der richtigen Unternehmensform,
· Erstellung von Ertragsvorschauen,
· Erstellung von Liquiditätsplanungen,
· steuerliche und wirtschaftliche Beratung bei der Ausarbeitung der notwendigen Verträge,
· Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Vorhabens,
· steuerliche Beratung bei Eröffnung des Unternehmens, insbesondere bei der Anmeldung
beim Finanzamt, beim Arbeitsamt, bei den Sozialversicherungsträgern, bei der Berufs-
genossenschaft etc.,
· ständige Beratung und Betreuung des neuen Unternehmens.
Nachfolgeplanung:
· Beratung bei der Übergabe des Betriebes an Angehörige,
· Beratung bei einem Verkauf des Unternehmens,
· Beratung bei Aufnahme von weiteren Gesellschaftern,
· Beratung bei der vorweggenommenen Erbfolge im privaten wie auch im betrieblichen
Bereich.
Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf:
· Erstellung von Gutachten betreffend die Werthaltigkeit des Unternehmens,
· Beratung betreffend die Finanzierung des Unternehmenskaufes,
· Auswahl der steuerlich optimalen Rahmenbedingungen,
· steuerliche und wirtschaftliche Beratungen im Zusammenhang mit den vorzubereitenden
Verträgen.
Kauf/Verkauf von Immobilien:
· Steuerliche und wirtschaftliche Beratung sowie steuerlich und wirtschaftlich beratende
Mitwirkung bei der Vorbereitung aller Verträge,
· Beratung im Zusammenhang mit der Finanzierung des Objektes,
· Erstellung von Gutachten zur Prüfung der Rendite bzw. der Ermittlung der effektiven
Belastung (Cash-Flow) des Erwerbers,
· steuerliche und wirtschaftliche Beratung im Hinblick auf Nachfolgeregelungen und
eventuell zu beachtende Haftungsfragen im Zusammenhang mit dem Erwerb.
Umwandlungen:
Durchführung sämtlicher möglichen Gestaltungen nach dem Umwandlungsgesetz bzw. Umwandlungssteuergesetz:
· Formwechselnde Umwandlungen:
z.B. vom Einzelunternehmen zur Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) und umgekehrt,
· Abspaltungen, Aufspaltung und Verschmelzung von Gesellschaften,
· Einbringung von Unternehmen und Sacheinlagen in andere Unternehmen.
Vertragsausarbeitung:
Unser Büro bietet bei der Ausarbeitung von Verträgen steuerlich und wirtschaftlich beratende Unterstützung jeglicher Art an. Da der Steuerberater einen sehr guten Überblick über das Mandat im privaten und betrieblichen Bereich hat, sollte seine Mitwirkung und seine Zusammenarbeit mit den befassten Rechtsanwälten und Notaren beim Abschluss nahezu aller Verträge erfolgen.
Abwehrberatung:
Aus dem Bereich der sogenannten Abwehrberatung werden von unserem Büro folgende Gebiete ständig bearbeitet und betreut:
· Rechtsbehelfsverfahren vom Finanzamt bis zum Finanzgericht,
· Selbstanzeigen, Vorbereitung und Verhandlungen mit dem Finanzamt,
· Steuerfahndungsprüfungen,
· Steuerstrafverfahren.
Weitere Beratungsfelder:
· Erstellung von Vermögensübersichten, von Liquiditätsübersichten, von Selbstauskünften
und von Liquiditätsfluss- bzw. Verkraftbarkeitsrechnungen,
· Erstellung von Gutachten und Analysen im Bereich der nachstehend genannten Themen:
- Übersicht für den Mandanten über die Entwicklung und Zusammensetzung
seines Vermögens,
- Vorbereitung notwendiger Bonitätsunterlagen für Kreditinstitute,
- Entscheidungshilfe vor dem Eingehen eines größeren Investments,
- Vorbereitung eines Maßnahmenkataloges zur Entschuldung von Betrieben oder Privat-
personen.


